Aktuelles
Termine
Sommerfest mit Hausmesse
am 01.09.2023, ab 16:00 Uhr
"Gläserne Porzellanmanufaktur", Breitscheidstraße , 707407 Rudolstadt
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem PDF.
Informationsveranstaltung am 17.05.2022
Der Ortsverein Haus & Grund Rudolstadt und Umgebung e.V. lädt seine Mitglieder recht herzlich zu einer
Informationsveranstaltung
am 17.05.2022, um 18:00 Uhr,
in das Alte Rathaus, Kirchgasse 1a, 07407 Rudolstadt, ein.
Wir möchten Sie gern über die Änderungen und Neuheiten der Grundsteuer, CO2-Umlageverteilung und
Heizkostenverordnung informieren.
Mitgliederversammlung am 26.3.2020 fällt aus
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt vom 11.3.2020 fällt die geplante Mitgliederversammlung am 26.3. leider aus. Sobald ein neuer Termin gefunden wurde wird dieser bekanntgegeben.
Unser Büro in der Mauerstraße ist aktuell nicht verfügbar, Sie erreichen uns aber weiterhin telefonisch.
Vielen Dank für ihr Verständnis
Sehr geehrte Mitglieder,
aufgrund eines Brandschadens stehen uns die Räumlichkeiten in der Mauerstraße 2 nicht mehr zur Verfügung. Beratungsgespräche können daher, und zusätzlich aufgrund der Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus, vorübergehend nicht persönlich stattfinden. Sehr gerne beraten wir Sie aber weiterhin telefonisch und per E-Mail.
Sie erreichen uns Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr per Telefon unter 03672-1223909 oder per E-Mail unter vorstand@hug-rudolstadt.de. Für Postsendungen nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.
Vorankündigung: Wir ziehen um!
Ab dem 01.06.2020 stehen wir Ihnen unter der neuen Anschrift „Markt 2 in 07407 Rudolstadt“ (ehemals „Pretty Woman“) wieder persönlich zur Verfügung und bedanken uns bis dahin bei Ihnen für Ihr Verständnis!
Bleiben Sie wohlbehalten!
Der Vorstand
Infobrief
Die Infoblätter von Haus & Grund informieren kurz und knapp über die Themen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Allgemeines rund um die eigene Immobilie und Steuerrecht und kommunale Abgaben und können für Sie als Haus- und Wohnungseigentümer, für Vermieter und/oder Kauf- und Bauwillige wichtig und interessant sein. Hier kommen Sie zu der Übersicht unsere Infoblätter.
Pressemitteilungen
Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert.
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“
Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.
BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen
Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.
Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen
Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.
„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!“ Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht unsere Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Warnecke und Holznagel betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.
Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein
Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen
Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt.
Haus & Grund rät, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen müsse der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, könne der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten.
Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen ihren ehemaligen Vermieter auf Herausgabe der von ihr geleisteten Barkaution. Der Vermieter hatte diese wegen zwischen den Parteien in Streit stehenden Mängeln an der Wohnung einbehalten. Die Abrechnung über die Kaution, mit der er seine Forderungen aufrechnete, erfolgte aber erst nach mehr als sechs Monaten nach Rückerhalt der Wohnung.
Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen
Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.
Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
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