Aktuelles
Termine
Sommerfest mit Hausmesse
am 01.09.2023, ab 16:00 Uhr
"Gläserne Porzellanmanufaktur", Breitscheidstraße , 707407 Rudolstadt
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem PDF.
Informationsveranstaltung am 17.05.2022
Der Ortsverein Haus & Grund Rudolstadt und Umgebung e.V. lädt seine Mitglieder recht herzlich zu einer
Informationsveranstaltung
am 17.05.2022, um 18:00 Uhr,
in das Alte Rathaus, Kirchgasse 1a, 07407 Rudolstadt, ein.
Wir möchten Sie gern über die Änderungen und Neuheiten der Grundsteuer, CO2-Umlageverteilung und
Heizkostenverordnung informieren.
Mitgliederversammlung am 26.3.2020 fällt aus
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt vom 11.3.2020 fällt die geplante Mitgliederversammlung am 26.3. leider aus. Sobald ein neuer Termin gefunden wurde wird dieser bekanntgegeben.
Unser Büro in der Mauerstraße ist aktuell nicht verfügbar, Sie erreichen uns aber weiterhin telefonisch.
Vielen Dank für ihr Verständnis
Sehr geehrte Mitglieder,
aufgrund eines Brandschadens stehen uns die Räumlichkeiten in der Mauerstraße 2 nicht mehr zur Verfügung. Beratungsgespräche können daher, und zusätzlich aufgrund der Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus, vorübergehend nicht persönlich stattfinden. Sehr gerne beraten wir Sie aber weiterhin telefonisch und per E-Mail.
Sie erreichen uns Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr per Telefon unter 03672-1223909 oder per E-Mail unter vorstand@hug-rudolstadt.de. Für Postsendungen nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.
Vorankündigung: Wir ziehen um!
Ab dem 01.06.2020 stehen wir Ihnen unter der neuen Anschrift „Markt 2 in 07407 Rudolstadt“ (ehemals „Pretty Woman“) wieder persönlich zur Verfügung und bedanken uns bis dahin bei Ihnen für Ihr Verständnis!
Bleiben Sie wohlbehalten!
Der Vorstand
Infobrief
Die Infoblätter von Haus & Grund informieren kurz und knapp über die Themen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Allgemeines rund um die eigene Immobilie und Steuerrecht und kommunale Abgaben und können für Sie als Haus- und Wohnungseigentümer, für Vermieter und/oder Kauf- und Bauwillige wichtig und interessant sein. Hier kommen Sie zu der Übersicht unsere Infoblätter.
Pressemitteilungen
Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert.
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln
Hersteller müssen für Preistransparenz sorgen
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Doch während andere europäische Länder die Anschaffungs- und Betriebskosten niedrig halten, sind diese in Deutschland mit Abstand am höchsten. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes. „Es kann nicht sein, dass Deutschland bei den Kosten für Wärmepumpen europaweit die rote Laterne trägt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. „Die Energiewende darf kein Luxusprojekt für Wenige sein, sondern muss für alle Eigentümer wirtschaftlich tragbar sein. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt wäre, wenn die Hersteller die Transparenz bei den Wärmepumpenpreisen erhöhen würden, indem sie wie bei anderen Produkten auch Preisempfehlungen veröffentlichen.“
Die europäischen Vergleichszahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während in Polen und Italien Wärmepumpen bereits für unter 5.000 Euro nach Abzug der Fördermittel zu haben sind, kostet eine Wärmepumpe in Deutschland selbst nach Abzug der Förderung oft mehr als 12.000 Euro. Noch gravierender ist die lange Amortisationszeit: Während sich der Kauf in Frankreich oder den Niederlanden bereits nach wenigen Jahren lohnt, dauert es in Deutschland oft mehr als ein Jahrzehnt, bis eine Wärmepumpe günstiger ist als eine Gasheizung.
Ein wesentlicher Kostentreiber sind neben den hohen Anschaffungskosten auch die extrem hohen Strompreise in Deutschland. Während andere Länder gezielt den Strompreis für Wärmepumpen senken oder spezielle Tarife anbieten, wird in Deutschland der Strompreis durch Steuern, Umlagen und Abgaben künstlich verteuert.
Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert:
1. Kostensenkung bei der Installation: Die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen muss durch gezielte Anreize und Deregulierung günstiger werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, eine Vereinfachung der Förderstrukturen und eine gezielte Förderung von Fachkräften im Handwerk.
2. Strompreise senken: Die staatlich verursachten Kosten auf den Strompreis müssen gesenkt werden, insbesondere für Haushalte, die auf effiziente Wärmepumpen umsteigen. Eine Reduzierung der Stromsteuer und Netzentgelte wäre ein wirksamer Schritt.
3. Faire Alternativen ermöglichen: Hauseigentümer dürfen nicht gezwungen werden, teure Wärmepumpen zu installieren. Es müssen schnell alternative Lösungen geschaffen werden wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz.
Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum
Klares Bekenntnis zum Wohneigentum
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD geben wichtige Hinweise für die Politik der kommenden Jahre. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ist das Bekenntnis hervorzuheben, alle Wohnformen gleichwertig zu behandeln. „Der Fokus auf das Mieten hat in den vergangenen Jahren in die Irre geführt. Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum. Dies im Neubau und im Bestand wieder zu ermöglichen, muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Dass sich die möglichen Koalitionspartner bereits auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre verständigt haben, bezeichnete Warnecke als falsches Signal. „Die neue Regierung sollte stattdessen Maßnahmen ergreifen, die gezielt in den betroffenen Großstädten diejenigen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet vor allem, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Wohnraum entsteht und dieser vermietet werden kann.“
Deutliche Signale erwartet Warnecke in den kommenden Wochen auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Wir müssen sicherstellen, dass die privaten Einzeleigentümer, denen 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören, einen entsprechenden Anteil der Förderungen für energetische Maßnahmen abbekommen. Ansonsten wird es schwer, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzubauen“, mahnte Warnecke. Ebenso erwarte er im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zu praxistauglichen Änderungen des Heizungsgesetzes und einen klaren Plan zur Einführung eines Klimageldes: „Das Klimageld ist elementar, um das Wohnen gerade für einkommensschwächer Haushalte bezahlbarer zu machen.“
Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung
Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen
Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die WEG-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist.
Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung
Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist.
Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind.
Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen
Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht:
• Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung.
• Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr).
Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln
Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen
Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
• Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung.
• Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft.
• Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
• Konkretisierung der Einsichtnahmerechte für Beleg- und Rechnungsprüfung.
• Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.
„Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
"Der neue Verwaltervertrag von Haus & Grund Deutschland und dem VDIV Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen", erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß.
Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem VDIV Deutschland den Mitgliedern eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Der Mustervertrag kann kostenlos auf der Haus & Grund-Website (https://www.hausundgrund.de/service/verwaltervertrag) abrufen werden.
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar
Energiepreise sind Treiber der Wohnkosten
Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.
„Zwar ist das Wohnen insgesamt in den vergangenen zehn Jahren teurer geworden. Das liegt jedoch nicht an gestiegenen Kaltmieten, sondern vor allem an explodierenden Energiekosten, die auch nicht von steigenden Einkommen aufgefangen werden konnten. Deshalb gehen gesetzliche Regulierungen der Nettokaltmiete, wie etwa die Mitpreisbremse oder Kappungsgrenzen, an den wahren Problemen vorbei“, analysiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt könnten nur gelöst werden, wenn in den Ballungszentren deutlich mehr Wohnraum entstehe und die Energiekosten sowie weitere Nebenkosten gesenkt würden.
Die Ergebnisse im Überblick:
• Für Familien sank der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien zum Teil weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, liegt jedoch im Durchschnitt unter 20 Prozent.
• Auch für Alleinlebende ist die Mietkostenbelastung weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2014 wurden 20,2 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet, während es 2023 rund 20,6 Prozent waren. In Großstädten liegt die Belastung höher, jedoch bleibt sie im Durchschnitt unter 25 Prozent des Einkommens.
• Die Studie zeigt, dass nach einem Umzug die Mietkostenbelastung tendenziell ansteigt. Für Familien erhöhte sich der Anteil des Einkommens, der für die Miete aufgewendet wird, von 18,4 Prozent im Jahr 2014 auf 20,6 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten liegt dieser Wert nach einem Umzug bei durchschnittlich 25,4 Prozent.
• Bei Alleinlebenden stieg die Mietkostenbelastung nach einem Umzug von 25,1 Prozent im Jahr 2014 auf 28,0 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten sind es im Schnitt sogar 33,2 Prozent.
Die vollständige Studie mit einer Darstellung der Mietkostenbelastung in allen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier: Bezahlbarkeit von Mieten
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